Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 41/2006 vom 07.12.2005

Nachweise für .eu-Domain-Anträge

Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) hat mitgeteilt, welche Nachweise es für die Prüfung eines Antrags einer Kommune auf Erteilung einer ".eu-Domain" verlangt. Diese können von Gebietskörperschaften seit dem 07.12.2005 über bestimmte Unternehmen beantragt werden (vgl. zuletzt StGB NRW-Mitteilung 818/2005).

Das LDS führt auf seiner Homepage unter www.lds.nrw.de/informationstechnik/it_service/eu_domain.html an, dass folgende Punkte für die zur Registrierung erforderlichen Dokumente beachtet werden müssen:
- Verwendung des offiziellen Briefkopfes der einreichenden Stelle inkl. Aktenzeichen etc.
- Hinweis auf per Gesetz/Erlass/Verordnung erteilte Rechte (z. B. Stadtrechte, Namensrechte, Status als Körperschaft öffentlichen Rechts, etc.)
- Geltendmachen dieser Rechte auf die .eu-Domain. Achtung: Es können nur ganze Namen bzw. gängige Abkürzungen beantragt werden.
- Siegel und Unterschrift des Oberbürgermeisters/Landrates/Bevollmächtigten bzw. eines Stellvertreters.

Az.: G/3-1 805-00

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