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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 466/1999 vom 20.07.1999
Namensrecht im Internet
Mit Beschluß vom 18. Dezember 1998 - Az.: 13 W 48/98 - hat das Oberlandesgericht Köln im Fall der Stadt Herzogenrath erneut die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung bestätigt, wonach Domain-Namen namensähnliche Kennzeichen darstellen, denen zumindest mittelbar Namensfunktion zukommt. Verwendet eine Privatperson den Städtenamen als Second-Level-Domain unterhalb der Top-Level-Domain ".de", so handelt es sich um die Verletzung des Namensrechts der betreffenden Gemeinde aus § 12 BGB. Eine Stadt muß sich dabei nicht auf eine Ausweichadresse (z.B. "stadt-herzogenrath.de") verweisen lassen.
Az.: IV/2 310-3