Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 278/2015 vom 10.04.2015

Nationaler Radverkehrsplan und Förderprogramm Radverkehr

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sucht wieder nach förderfähigen Projekten zur Umsetzung der Ziele des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP).  Projektideen können bis zum 1. August 2015 für das Förderjahr 2016 eingereicht werden. Förderberechtigt sind Städte und Gemeinden, aber auch Privatpersonen und Unternehmen. Thematische Förderschwerpunkte sind für 2016 "Elektromobilität" und "Rad und Raum".  

Das BMVI fördert so genannte nicht investive Modellprojekte zur Umsetzung des NRVP mit Mitteln in Höhe von ca. 3,2 Millionen Euro pro Jahr. Zu den förderfähigen Projekten zählen insbesondere Informations- und Kommunikationskampagnen (z. B. zur Verbesserung des Verkehrsklimas), Wettbewerbe, technische Innovationen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie sonstige geeignete Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen. 

Eine NRVP-Förderung wird in einem zweistufigen Auswahlprozess beantragt: Zunächst ist eine Ideenskizze einzureichen. Aus den eingegangenen Skizzen wird das BMVI, beraten durch das Expertengremium "Beirat Radverkehr", eine Auswahl treffen und diese zur Antragstellung auffordern.  Für die förderfähigen Projektkosten bewilligt das BMVI im Wege der Projektförderung einen Zuschuss als Anteilsfinanzierung. Weitere Informationen können im Internet heruntergeladen werden unter http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/foerderung-bund/foerderung-nrvp/ .

Az.: III/1 642-39

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