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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 309/2014 vom 23.04.2014
Nationales Programm zum Hochwasserschutz
Auf Bund-Länder-Ebene wird derzeit an einem Programmvorschlag für ein Nationales Hochwasserschutzprogramm gearbeitet. Dieser soll bis zur Umweltministerkonferenz im Herbst 2014 vorgelegt werden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/938) auf eine Kleine Anfrage (18/748) der Fraktion Die Linke.
Der Programmvorschlag soll eine Liste prioritärer und insbesondere überregionaler Maßnahmen zur Verbesserung des präventiven Hochwasserschutzes, insbesondere zur Gewinnung von Rückhalteräumen mit signifikanter Wirkung auf die Hochwasserscheitel enthalten, heißt es darin. Außerdem sollen Vorschläge zur Beseitigung von Schwachstellen bei vorhandenen Hochwasserschutzmaßnahmen sowie für eine gemeinsame Finanzierungstrategie erarbeitet werden.
Die Länder prüften derzeit, welche Maßnahmen für die Aufnahme in das Nationale Hochwasserschutzprogramm in Betracht kommen. Die Maßnahmenvorschläge sind anschließend noch einer Abstimmung zwischen den Ländern und einer Plausibilisierung in den Flussgebietsgemeinschaften zu unterziehen, schreibt die Bundesregierung weiter. Nach dem Koalitionsvertrag sollen für den Bau von Hochwasserschutzanlagen zudem die Möglichkeiten für beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren ausgeschöpft werden. Zur Stärkung der Koordinierungskapazität des Bundes ist zudem im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit die Einrichtung eines Referats Hochwasserschutz geplant.
Die Erarbeitung eines Nationalen Programms zum Hochwasserschutz ist aus Sicht des StGB NRW grundsätzlich zu begrüßen. Städte und Gemeinden brauchen einen gestärkten Handlungsrahmen, um die Erfordernisse des Hochwasserschutzes effektiv umsetzen zu können. Bund und Länder müssen die Kommunen insbesondere in der Umsetzung konkreter Schutzmaßnahmen vor Ort finanziell unterstützen und das Vorgehen — über Ländergrenzen hinweg — besser koordinieren.
Az.: II 23-20- gr-ko