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StGB NRW-Mitteilung 205/1998 vom 20.04.1998
Naturschutz und Sporttourismus
Die Bundesregierung soll Wettbewerbe ausloben, die auf kooperative und vorbildliche Lösungen zum Ausgleich von Naturschutzbelangen mit den Interessen des Sporttourismus und der Sportausübung in der freien Landschaft abzielen. Dies fordern CDU/CSU und F.D.P. in einem Antrag (13/10017). Die Sportartikelindustrie sollte ihre Produkte umweltverträglich und ressourcenschonend gestalten und entsorgen und auf die Werbung mit ökologisch bedenklichen Sport- und Freizeitmotiven verzichten. Zusammen mit den Sportverbänden, Ländern und Kommunen sollte die Regierung einer umweltverträglichen Mobilität im Sport- und Freizeitbereich, bei Sportgroßveranstaltungen und im Sporttourismus verstärkt Aufmerksamkeit widmen und durch Pilotprojekte modellhafte Lösungen demonstrieren, heißt es in dem Antrag. Die Fraktionen plädieren dafür, Konzepte einer naturangepaßten Nutzung der Landschaft zu entwickeln, um in Erholungs- und Urlaubsgebieten auf eine ökologisch verträgliche, nachhaltige Entwicklung des Sporttourismus und der landschaftsbezogenen Sport- und Freizeitaktivitäten hinzuwirken. Geprüft werden sollte ferner, inwieweit länderspezifische Regelungen zur Erholungsvorsorge und zur Sportausübung in der freien Landschaft angeglichen werden müssen, um unerwünschte Wanderungsbewegungen und die Konzentration von Aktivitäten in Gebieten mit weniger restriktiven Regelungen zu vermeiden. Die Angebote für Freizeitaktivitäten außerhalb ökologisch empfindlicher Gebiete sollten nach Meinung der Abgeordneten erweitert werden, wobei möglichst großräumige Verbundsysteme für Erholungsaktivitäten zu schaffen seien. Schließlich sollten sich umweltorientierte Lebensziele und Konsumgewohnheiten international stärker durchsetzen.
Az.: IV/2 381-11/2