Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 15/2022 vom 31.01.2022

Netzausbau 2023–2037: Bundesnetzagentur beteiligt Öffentlichkeit

Die Bundesnetzagentur berät seit dem 17.01.2022 den Entwurf des Szenariorahmens der Übertragungsnetzbetreiber mit der Öffentlichkeit. Dieser legt die Entwicklung der Stromerzeugung bzw. des Stromverbrauchs zugrunde und stellt eine wichtige Entscheidungsgrundlage für mögliche Szenarien bei der Planung des Ausbaubedarfs im Stromnetz bis 2037 bzw. 2045 dar. Stellungnahmen zum Szenariorahmen können (auch durch betroffene Kommunen) bis zum 14. Februar 2022 abgegeben werden.

Laut der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur prüft diese nun den Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber und genehmigt dann den endgültigen Szenariorahmen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dieser ist Grundlage für die weitere Netzausbaubedarfsplanung im Rahmen der weiteren Schritte zum NEP 2023 (Netzentwicklungspläne).

Die angenommenen Kapazitäten für erneuerbare Energien steigen dem Entwurf zufolge, verglichen mit dem letzten Szenariorahmen, deutlich an. Der konventionelle Kraftwerkspark besteht fast ausschließlich aus Gaskraftwerken, die im Jahr 2045 ebenfalls CO2-neutral betrieben werden sollen.

Die Netzbetreiber haben zudem die Modelle zur Prognose des Stromverbrauchs aus dem letzten Szenariorahmen weiterentwickelt. Sie richten sich noch stärker auf die Dekarbonisierung aller Sektoren aus. Für jeden Sektor werden Annahmen getroffen, welche Anwendungen zukünftig elektrifiziert werden. Bei einigen Anwendungen kommt auch die Verwendung von Wasserstoff infrage. Neue Stromanwendungen wie Wärmepumpen, E-Mobilität und Elektrolyse führen in allen Szenarien insgesamt zu einer deutlichen Steigerung des Stromverbrauchs. So könnten CO2-Minderungen im privaten Bereich, im Verkehr sowie im gewerblichen und industriellen Sektor erreicht werden.

Die Übertragungsnetzbetreiber erstellen alle zwei Jahre einen Szenariorahmen. Dieser beschreibt mit Hilfe von verschiedenen Szenarien die wahrscheinliche Entwicklung des Stromsektors. Die aktuellen Szenarien betrachten die Jahre 2037 und 2045.

Die Übertragungsnetzbetreiber schlagen aktuell fünf verschiedene Szenarien vor. Drei davon blicken in das Jahr 2037. Zwei weitere bilden erstmals die vollständige Transformation des Energiesektors im Jahr 2045 ab. Die Szenarien orientieren sich an den aktuellen energiepolitischen Zielen der Bundesregierung.

Zum Entwurf des Szenariorahmens hat die Bundesnetzagentur ein Begleitdokument veröffentlicht. Es enthält Hinweise, zu welchen Themen die Bundesnetzagentur sich in der Konsultation konkrete Informationen und Stellungnahmen erhofft. Die Bundesnetzagentur veranstaltet am 3. und am 8. Februar 2022 zwei Online-Veranstaltungen, um mit der Öffentlichkeit den Entwurf des Szenariorahmens zu diskutieren.

Weitere Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. zur Konsultation sind zu finden unter: www.netzausbau.de/szenariorahmen

Die vollständige Pressemitteilung ist zu finden unter:

www.bundesnetzagentur.de

Az.: 28.6.12-001/001 we

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