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StGB NRW-Mitteilung 357/2010 vom 12.08.2010
Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Anfang Juli 2010 durch Veröffentlichung des Aufrufs zur Einreichung von Interessenbekundungen das ESF-Bundesprogramm „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende" gestartet (siehe www.esf.de). Das Programm basiert auf der Rahmenrichtlinie für thematische ESF-Projektförderungen des BMAS für die Förderperiode 2007 — 2013.
Ziel dieses bundesweiten Ideenwettbewerbs ist es, die Lebens- und Arbeitsperspektiven für Alleinerziehende durch eine zielgerichtete Bündelung lokaler Unterstützungsangebote dauerhaft zu verbessern. Die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Sorgearbeit ist für Alleinerziehende eine besondere Herausforderung mit häufig komplexen Bedarfslagen. Unterstützungsangebote, die hier ansetzen, müssen die gesamte Lebenswelt der Alleinerziehenden in den Blick nehmen. Häufig sind vor Ort bereits Einzelangebote für diese Zielgruppe vorhanden. Es mangelt jedoch an Transparenz und inhaltlicher und zeitlicher Koordinierung dieser Angebote.
Im Sinne eines ganzheitlichen Unterstützungsansatzes sollen die lokalen Träger der Arbeitsförderung (SGB II und SGB 111), der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und anderer öffentlicher Leistungen sowie ggf. weitere Träger vor Ort deshalb künftig verstärkt kooperieren. Im Mittelpunkt steht dabei die dauerhafte und bessere Verzahnung aller mit der Gruppe der Alleinerziehenden befassten Träger. Da primäres Ziel die Verbesserung bzw. Verstetigung der Arbeitsmarktintegration von Alleinerziehenden ist, ist ein lokaler Träger der aktiven Arbeitsförderung (Jobcenter oder Agentur für Arbeit) zwingend in das Netzwerk einzubinden.
Um die Unterstützung Alleinerziehender zu verbessern, wird in den Jahren 2011 bis 2013 bundesweit an mindestens 100 Standorten der Auf- und Ausbau von Unterstützungsnetzwerken für Alleinerziehende gefördert. Das Programmvolumen beläuft sich auf vorerst 25 Mio. Euro an zuwendungsfähigen Ausgaben. Davon können maximal 80 Prozent durch ESF- und Bundesmittel finanziert werden. Mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sind durch Kofinanzierungsmittel über die Projektträger zu erbringen.
Für den Wettbewerb ist ein zweistufiges Verfahren in Form eines Interessenbekundungs- und eines Antragsverfahrens vorgesehen. Interessenbekundungen können bis zum 24. September 2010 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Abt. Z GruEF1/ Regiestelle „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende", Rochusstr. 1, 53123 Bonn, unter Verwendung eines dafür vorgesehenen Formulars eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter www-esf.de.
Das Programm ergänzt konzeptionell das laufende ESF-Programm „Gute Arbeit für Alleinerziehende" (2009 bis Ende 2012), das schwerpunktmäßig auf die Entwicklung und Umsetzung innovativer Ansätze bei der individuellen Förderung von nach dem SGB II hilfebedürftigen Alleinerziehenden zugeschnitten ist. Im Unterschied dazu stehen im Rahmen dieses Netzwerk-Programms nunmehr die Unterstützungsstrukturen im Vordergrund, nicht die individuelle Förderung von Alleinerziehenden.
Az.: III 841