Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 572/2015 vom 24.09.2015

Neuaufstellung des LEP NRW

Die Staatskanzlei hat am 24.09.2015 mitgeteilt, dass die Landesregierung nach den grundlegenden Beschlüssen vom 28. April und 23. Juni dieses Jahres zur Auswertung des ersten Beteiligungsverfahrens in der Kabinettsitzung am 22. September 2015 weitere Änderungen an dem Entwurf des Landesentwicklungsplans beschlossen hat.

Zur Zeit läuft das Aufstellungsverfahren für einen neuen LEP, der den geltenden LEP aus dem Jahre 1995 ersetzen soll. Ein erstes Beteiligungsverfahren, bei dem die Öffentlichkeit und betroffene Behörden, Kommunen und Verbände zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Stellung nehmen konnten, ist abgeschlossen.  Hierzu hatte der StGB NRW gemeinsam mit dem Städtetag NRW und dem Landkreistag NRW am 28.02.2014 Stellung genommen (siehe Schnellbrief Nr. 43 vom 04.03.2014). Zwischenzeitlich hat die Landesplanungsbehörde alle eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und dazu in den o.g. Kabinettsitzungen Beschlüsse gefasst. Über den Kabinettbeschluss vom 28.04.2015 hatten wir mit Schnellbrief Nr. 68 vom 30.04.2015 informiert.

Der Kabinettbeschluss vom 22. September 2015 betrifft zum einem redaktionelle Änderungen und Detailanpassungen auf Basis aktueller Daten und eingegangener Bedenken und Anregungen. So wurden die zusammenfassende Darstellung der Änderungen aus dem Beteiligungsverfahren, ein überarbeitete Plankarte mit den zeichnerische Festlegungen und nachrichtliche Darstellungen sowie die Abbildung zum landesweiten Biotopverbund aktualisiert.

Wichtigster inhaltlicher Punkt ist nach Auskunft der Landesplanungsbehörde die Aufnahme eines neuen Ziels zum Ausschluss von Fracking (Hydraulic Fracturing) in unkonventionellen Lagerstätten.  Der StGB NRW hatte gefordert,  eine raumordnerischen Festlegung zum Fracking, die diese Nutzung nur in Gebieten zulässt, in denen  eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung, des Grundwassers, des Bodenschutzes, des Naturschutzes, der Landwirtschaft und der Wohnbevölkerung ausgeschlossen ist, in den LEP aufzunehmen.

Nach dem Beschluss der Landesregierung soll der LEP nunmehr vorsehen, landesweit die Gewinnung von Erdgas auszuschließen, welches sich in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten befindet. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass durch den Einsatz der Fracking-Technologie erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt nicht auszuschließen sind und die Reichweite hiermit verbundener Risiken derzeit nicht abschätzbar ist.

Sämtliche Dokumente zum Verfahren der Änderung des Landesentwicklungsplans werden in den nächsten Tagen auf der Internetseite der Landesplanungsbehörde  unter  www.land.nrw/landesregierung/landesplanung abrufbar sein. Das Kabinett hat aufgrund der vorgesehenen umfangreichen Änderungen des LEP-Entwurfs die Durchführung eines 2. Beteiligungsverfahrens beschlossen, das  ab Mitte Oktober für die Dauer von drei Monaten durchgeführt werden soll. Der offizielle Beginn des Beteiligungsverfahrens wird gesondert bekannt gemacht.

Az.: II gr-ko

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