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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 638/2018 vom 13.11.2018
Neuausrichtung der Holzvermarktung und Waldbetreuung in NRW
Um die Landesforstverwaltung kartell- und beihilferechtskonform aufzustellen, hat die Landesregierung im Frühjahr 2018 beschlossen, die Betreuung des Waldbesitzes im Wege der indirekten Förderung und die kooperative Holzvermarktung für den Privat- und Kommunalwald durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW schrittweise und regional differenziert möglichst bis zum 31.12.2018 zu beenden (siehe im Einzelnen Schnellbrief Nr. 110 vom 25.04.2018).
Zur Stärkung wettbewerbsfähiger, waldbesitzorientierter Holzvermarktungsstrukturen erarbeitet das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) derzeit eine entsprechende Förderrichtlinie. Zu der Frage, wie und mit welchen Übergangsfristen die Umstellung im Bereich der Holzvermarktung und der Betreuungsdienstleistungen vollzogen werden soll, hat sich die Landesregierung am 09.11.2018 im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage geäußert (LT-Drucksache 17/4150). Die Antwort kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-4150.pdf .
Az.: 26.1-005/004 gr