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StGB NRW-Mitteilung 298/2018 vom 28.05.2018
Neuausrichtung der schulischen Inklusion
Das Landesministerium für Schule und Bildung (MSB NRW) bereitet eine Neuausrichtung der schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen vor. Dies gab die zuständige Ministerin, Frau Yvonne Gebauer MdL, am 21.05.2018 gegenüber Vertretern der Deutschen Presseagentur (dpa) bekannt.
Die Landesregierung wolle weniger inklusive Schulen bereitstellen, jene dafür aber besser ausstatten. Wo Kinder und Jugendliche mit und ohne „Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung“ gemeinsam unterrichtet werden, müssten Qualitätsstandards festgeschrieben werden. Zudem seien die Vorgaben für die Mindestgrößen von Förderschulen neu zu regeln. Das Maßnahmenpaket soll mit seinen wesentlichen Inhalten vor der Sommerpause präsentiert werden.
Soweit bislang erkennbar, stehen die Novellierungsansätze des MSB NRW mit der durch die Verbandsgremien des StGB NRW hergestellten Beschlusslage im Prinzip in Einklang. Allerdings sieht es der Verband als wünschenswert an, dass eine Neuausrichtung der schulischen Inklusion mit der Beantwortung einer in diesem Zusammenhang maßgeblichen Frage verbunden wird: Inwieweit stellt das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen („VN-Behindertenrechtskonvention“) über die Vorhaltung des hergebrachten Förderschulsystems hinaus überhaupt Anforderungen an die Schulgesetzgebung des Landes Nordrhein-Westfalen? In der Beantwortung dieser Frage liegt nach Meinung der Experten einer der wichtigsten Schlüssel zur Beilegung der emotional geführten Diskussion um die schulische Inklusion.
Der StGB NRW wird die zu erwartende Gesetzgebungsinitiative — Abkehr vom Prinzip der „Totalinklusion“ — in jedem Fall aktiv begleiten und dem Land als verlässlicher Diskussionspartner zur Verfügung stehen. Die Geschäftsstelle bereitet derzeit weiterführende Informationen für die Mitgliedsstädte und -gemeinden sowie für die Öffentlichkeit vor. Die zugrunde liegende Meldung des Westdeutschen Rundfunks (WDR) ist im Volltext unter folgender Adresse abrufbar: https://is.gd/DtZ2d3.
Az.: 42.0.2.1-011/001