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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 824/2003 vom 16.10.2003
Neue 17. BImSchV
Mit Datum vom 14. August 2003 ist die Verordnung zur Änderung der 17. BImSchV sowie die Neufassung der 17. BImSchV im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 41 vom 19. August 2003 verkündet worden (BGBl. I 2003, S. 1614, 1633ff. – Lesefassung - ). Die Verordnung ist einen Tag nach Verkündung in Kraft getreten. Nach dem In-Kraft-Treten der Verordnung gelten in Deutschland zukünftig für die Verbrennung von Abfällen einheitlich hohe Umweltstandards. Dafür wurden insbesondere für die Mitverbrennung von Abfällen in Produktionsanlagen neue Immissionsgrenzwerte festgelegt. Bei Schwermetallen, Dioxinen und Furanen, die für den Gesundheitsschutz besonders bedeutsam sind, gelten künftig für alle Verbrennungsanlagen die gleichen Anforderungen.
Az.: II/2 31-02 qu/g