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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 235/2013 vom 05.03.2013
Neue Bestimmungen für Wohnraumförderung 2013
Die Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW sind mit Runderlassen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV) vom 21.02.2013 geändert worden. Hierbei handelt es sich um folgende Bestimmungen:
- Wohnraumförderungsprogramm 2013 (WoFP), Runderlass vom 21.02.2013 — 4.IV-250-83/13
- Runderlass des MBWSV vom 21.02.2013 —IV.2-210-65/13 zur Änderung der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB; Runderlass des MBV vom 26.01.2006, zuletzt geändert durch Runderlass vom 19.01.2012)
- Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) —Reintext (Runderlass des MBV vom 26.01.2006 in der Änderungsfassung des Runderlasses vom 21.02.2013)
- Runderlass des MBWSV vom 21.02.2013 —IV.7-31-03/2013 zur Änderung der Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL-BestandsInvest; Runderlass des MBV vom 26.01.2006, zuletzt geändert durch Runderlass vom 19.01.2012)
- Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL-BestandsInvest) — Reintext, Runderlass des MBV vom 26.01.2006 in der Änderungsfassung des Runderlasses vom 21.02.2013.
Das Wohnraumförderungsprogramm 2013 sieht ein Gesamtvolumen von 800 Mio. Euro vor (2012: 850 Mio.), davon 450 Mio. Euro für die Förderung von Mietwohnraum, 80 Mio. Euro für den Neubau und Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und 150 Mio. Euro für Bestandsinvestitionen. Zusätzlich werden 70 Mio. Euro für die Unterstützung von Maßnahmen der Quartiersentwicklung und 50 Mio. Euro für die Förderung des studentischen Wohnens zur Verfügung gestellt.
Das Wohnraumförderungsprogramm 2013, die Reintexte der Förderbestimmungen sowie die jeweiligen Änderungserlasse sind für StGB-NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliedsbereich des Internetangebots des Städte- und Gemeindebundes unter der Rubrik Fachinfo/Service ≥ Fachgebiete ≥ Bauen und Vergabe ≥ Wohnraumförderungsgesetz unter dem Verzeichnis „Änderung Wohnraumförderungsbestimmungen 2013“ abrufbar.
Az.: II gr-ko