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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 79/2018 vom 08.01.2018
Neue Bewerbungsrunde für den Flächenpool NRW
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG) ruft die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden auf, den „Flächenpool NRW“ zu nutzen und sich am vierten Bewerbungsverfahren für das Landesinstrument zu beteiligen. Der „Flächenpool NRW“ ist inzwischen an 195 Standorten in 50 Städten und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen tätig, um die Entwicklungsmöglichkeiten brachgefallener oder untergenutzter Flächen zu prüfen und die Aktivierung zu begleiten. Die Unterstützung durch den „Flächenpool NRW“ fußt auf der Vermittlung zwischen den Interessen von Stadt und Flächeneigentümern sowie aufklärenden Untersuchungen zur Überwindung möglicher Entwicklungshemmnisse.
Baulandpotenzial auf Brachflächen zu mobilisieren bietet viele infrastrukturelle Vorteile. Gleichzeitig ist die Aktivierung von ungenutzten Arealen, etwa für den Wohnungsbau, vielschichtiger und aufwändiger als das Ausweisen von neuem Bauland. An dieser Stelle steht das Programm „Flächenpool NRW“ mit Expertise zur Seite und übernimmt die externe, neutrale Prozessgestaltung und -moderation.
Die Bewerbungsfrist endet am 19.03.2018. Die Projektverantwortlichen des „Flächenpool NRW“ stehen gerne zu Vorgesprächen zum Instrument oder geeigneten Standorten zur Verfügung, z.B. im Rahmen des „Bauland-Dialogs NRW 2018 — beraten, aktivieren, fördern“, einer Veranstaltung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen mit der NRW.BANK, NRW.URBAN, BEG BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW mbH, dem AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW am 16.02.2018 in Münster. Siehe hierzu auch die StGB NRW-Mitteilung vom 20.12.2017.
Bewerbungsunterlagen zum aktuellen Verfahren:
www.mhkbg.nrw.de unter dem Punkt: aktuelle Schwerpunkte
Az.: 20.1.4.7-009/001