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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 119/2022 vom 03.02.2022
Neue Broschüre zur Optimierung des Artenschutzes in Solarparks
Mit einer beschleunigten Energiewende wird der Bau von Solarparks in ländlichen Räumen weiter zunehmen. Werden die Solarparks naturverträglich gestaltet, leisten sie einen wertvollen Beitrag zum Natur- und Artenschutz und sichern der Kommune eine klimaneutrale und zukunftssichere Energieversorgung.
Das Kompetenzzentrum zum Natur- und Artenschutz (KNE) befasst sich in seiner neuesten Broschüre damit, wie der Artenschutz in Solarparks optimiert werden kann. Dafür werden praktische Hinweise für Kommunen gegeben, wie sie bereits bei der Planung und Genehmigung darauf hinwirken können, dass mit dem Bau der Anlage auch ein Beitrag zur biologischen Vielfalt geleistet wird. Von der Standortwahl, über Festlegungen im Bebauungsplan bis hin zu praktischen Hinweisen zum Natur- und Artenschutz, werden hier die verschiedensten Projektschritte beleuchtet.
Die Broschüre findet sich unter: www.naturschutz-energiewende.de
Zugleich bietet das KNE für Kommunen am 10. Februar 2022 von 9.30 bis 11.00 Uhr eine Online-Veranstaltung an, in der der Inhalt der Broschüre vorgestellt wird, Fragen zur Thematik gestellt und kommunaler Erfahrungen ausgetauscht werden können.
Die Anmeldung zur Veranstaltung sowie das Programm ist hier abrufbar:
www.naturschutz-energiewende.de
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Mit den neuen Ausbauzielen der neuen Bundesregierung für Photovoltaik mit 200 Gigawatt bis zum Jahr 2030 geht eine Verdreifachung der installierten Leistung gegenüber 2020 einher. Das bedeutet, dass es einen enormen Zubau an Photovoltaikanlagen, insbesondere in ländlichen Räumen geben wird – eine große Herausforderung für viele Kommunen. Aber auch eine Chance, die Solarparks von Anfang an naturverträglich zu gestalten und damit einen großen Beitrag für die Biodiversität zu leisten. Aufgrund der Aktualität für Städte und Gemeinden sind eine fundierte praxisbezogene Zusammenstellung der wesentlichen Inhalte sowie ein reger und vertrauensvoller Austausch von großer Bedeutung.
Az.: 28.6.9-003/001 gr