Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 428/2021 vom 13.07.2021

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude gestartet

Am 01.07.2021 ist die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angelaufen. Von der Förderung können unter anderem kommunale Neubau- und Sanierungsvorhaben profitieren.

Durch die BEG werden die bisherigen Programme – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizient (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) – in einem vereinfachten und optimierten Förderprogramm gebündelt. Seit dem 01.07.2021 können nunmehr für kommunale Neubau- und Sanierungsvorhaben direkt bei der KfW attraktivere Förderkredite mit Tilgungszuschüssen oder Zuschüssen beantragt werden. Dies gilt sowohl für Nichtwohngebäude als auch für kommunale Wohngebäude.

Zeitgleich wurde auch die Zuschussförderung von Brennstoffzellensystemen auf eine neue Förderrichtlinie umgestellt, wobei es keine wesentlichen Änderungen der Förderbedingungen oder im Antragsverfahren gibt. Die bisherigen Förderkredite für energieeffizientes Bauen und Sanieren (217/218) wurden geschlossen, sodass eine Antragstellung hier nicht mehr möglich ist.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/264

Az.: 20.2.6-004/001

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