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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 496/2010 vom 11.11.2010
Neue Datenschutzregelung der EU
Die Europäische Kommission hat Anfang November 2010 eine Strategie vorgestellt, die den Schutz der Daten des Einzelnen in allen Politikbereichen einschließlich bei der Strafverfolgung zum Ziel hat. Gleichzeitig soll der bürokratische Aufwand für Unternehmen vermindert und der freie Verkehr von Daten in der EU gewährleistet werden. Die Kommission ruft alle Beteiligten und die Öffentlichkeit dazu auf, sich bis zum 15. Januar 2011 zu ihren Vorschlägen zu äußern. Für Beiträge steht die Website der Kommission für öffentliche Anhörungen (englische Version) zur Verfügung: http://ec.europa.eu/justice/news/consulting_public/news_consulting_0006_en.htm . Die Kommission wird auf dieser Grundlage 2011 Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 unterbreiten. Über diese müssen dann das Europäische Parlament und der Rat entscheiden. Die neue Datenschutzregelung verfolgt mehrere Kernziele:
- Stärkung der Rechte des Einzelnen, damit die Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt wird.
- Stärkung der Binnenmarktdimension durch Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen und die Gewährleistung gleicher Rahmenbedingungen.
- Überarbeitung der Datenschutzbestimmungen im Bereich der Zusammenarbeit der Polizei- und Strafjustizbehörden, damit personenbezogene Daten Einzelner auch hier geschützt werden.
- Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus bei außerhalb der EU übermittelten Daten durch die Verbesserung und Erleichterung von Verfahren für den internationalen Datentransfer.
- Wirksamere Durchsetzung der Vorschriften durch die Stärkung und weitere Harmonisierung der Aufgaben und Befugnisse der Datenschutzbehörden.
Az.: I/2 038-02-13