Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 576/2022 vom 12.09.2022

Neue Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten

Mit Schnellbrief Nr. 328 vom 21.06.2022 hatten wir Sie über den Entwurf der Verordnung zum nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen – DenkmalVO NRW) informiert. Die Verordnung ist am 6. September 2022 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 37 (GV. NRW.S. 893) veröffentlicht worden und am Tag darauf in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Denkmallisten-Verordnung vom 13. März 2015 (GV. NRW. S. 430) sowie der Runderlass „Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen“ vom 5. Mai 1988 (MBl. NRW. S. 696) außer Kraft getreten.

Die Verordnung enthält insbesondere Regelungen zur

  • Unterschutzstellung von Denkmälern und deren Eintragung und Löschung in die Denkmalliste (§§ 1 bis 4),
  • Ausstellung von Urkunden und Denkmalplaketten (§ 6),
  • angemessenen Ausstattung der Unteren Denkmalbehörden (§ 7),
  • Abstimmung von kleineren Instandsetzungsarbeiten an (Bau-) Teilen ohne Denkmalwert (§ 10),
  • Durchführung von Welterbeverträglichkeitsprüfungen (§ 12) und
  • Übernahme der Denkmalliste hinsichtlich der Bodendenkmäler durch das jeweils zuständige Denkmalfachamt (§ 13).

Fragen zur Denkmalverordnung können an das Funktionspostfach denkmalpflege@mhkbd.nrw.de gerichtet werden.

Az.: 20.7.2-003/001 we

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