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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 459/2023 vom 12.07.2023
Neue Dienste auf dem Portal Beteiligung NRW
Die neuste Version des Portals Beteiligung NRW ist da. Neben vielen Verbesserungen stellt diese Version einen Meilenstein bei der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Trägern öffentlicher Belange in Nordrhein-Westfalen dar, denn es wurden für Kommunen folgende neue Dienste bereitgestellt:
- Lärmaktionsplanung (4. Runde nach EU-Umgebungslärmrichtlinie)
- Bürgerbegehren (Anmeldung und Zulassungsprüfung nach § 26 GO NRW)
- Einwohnerfragestunde (Einreichung nach § 48 GO NRW)
- Einwohnerantrag (Anmeldung nach §25 GO NRW)
- Bürgeranträge (Anregungen und Beschwerden nach §24 GO NRW).
So können Kommunen, die diese Dienste freigeben, auch entsprechende Initiativen aus der Bevölkerung entgegennehmen.
Lärmaktionsplanungen sind ab sofort durchführbar. Die anderen Dienste werden von Kommunen noch getestet und optimiert. Falls auch Sie Interesse haben, Ihre Expertise beim Testen einzubringen, können Sie dies an den KDN unter der Mailadresse open@kdn.de mitteilen.
Nähere Informationen erhalten Sie auch in den Anwendertreffen und Fragestunden zu Beteiligung NRW. Anmeldungen sind unter dem folgenden Link möglich: KDN-Termine: KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister.
Az.: 17.0.5.12.2-001/001