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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 689/2016 vom 18.10.2016
Neue Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber neu festgelegt. Der Zinssatz für Neuanlagen wird in der kommenden Regulierungsperiode nunmehr 6,91 Prozent und für Altanlagen 5,12 Prozent betragen. Die Zinssätze liegen aktuell bei 9,05 Prozent für Neuanlagen und 7,14 Prozent für Altanlagen. Die Bundesnetzagentur hat die Absenkung der Zinssätze mit den niedrigen Zinssätzen an den Kapitalmärkten begründet.
Weiter erhofft sich die Bundnetzagentur dadurch auch Entlastungen für die Verbraucher. Sofern die Zinssätze an den Kapitalmärkten wider Erwarten steigen sollten, kann die Bundesnetzagentur nach eigener Aussage auch nachsteuern und die Zinssätze anpassen. Die neuen Zinssätze gelten für die nächste Regulierungsperiode, welche für Gasnetzbetreiber 2018 und für Stromnetzbetreiber 2019 beginnen.
Die drastische Absenkung der Eigenkapitalzinssätze wurde vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisiert. Die Bundesnetzagentur würde dem erheblichen Investitionsbedarf in die Verteilnetze aufgrund der Energiewende nicht genug Rechnung tragen. Dieser würde nur dann erfolgen, wenn auch die Rahmenbedingungen passen und die Investition zurück verdient werden könnten. Die Kosten für den Ausbau der Verteilnetze werden vom VKU in den nächsten Jahren auf 28 Mrd. Euro geschätzt. Weiterhin kritisierten die Verbände, dass die Zinssätze im europäischen Vergleich zu niedrig seien.
Aus kommunaler Sicht muss bei der Neufestlegung der Eigenkapitalzinssätze neben dem berechtigten Interesse an einer preisgünstigen Energieversorgung auch bedacht werden, dass die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber erhalten bleibt. Die in Folge der Energiewende zunehmende dezentrale Energieerzeugung und Einspeisung in die Netze erfordert Netzausbau und Verstärkungsmaßnahmen. Die ebenfalls notwendige stärkere Verzahnung von Erzeugung und Verbrauch über intelligente Systeme wie Smart Grids und Smart Meter ruft einen weiteren Investitionsbedarf hervor. Es bedarf mithin eines Investitionsumfeldes, das die Netze in ihrer Funktion als „Internet der Energiewende“ vorbereitet.
Az.: 28.6.10-002/001 we