Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 542/2002 vom 05.09.2002

Neue EU-Datenschutzrichtlinie regelt Cookies

Mit der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002, der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation, erfolgt unter anderem eine Regelung zum Einsatz von Cookies auf Webseiten. Cookies sind kleine Speicherdateien, die von Internet-Servern auf den Arbeitsplatzrechnern der Benutzer abgelegt werden, um deren Identifizierung oder eine Nachverfolgung des Surfverhaltens zu ermöglichen. Gemäß der Richtlinie, die bis zum 31.10.2003 in nationales Recht umgesetzt werden muss, sollte der Einsatz von Cookies unter der Bedingung zugelassen werden, dass der Internet-Nutzer klare und genaue Informationen über den Zweck der Cookies oder ähnlicher Instrumente erhält, außerdem sollte er Gelegenheit haben, die Speicherung von Cookies auf seinem Computer abzulehnen.

Da aufgrund der verschiedentlich vertretenen Rechtsauffassung, dass schon nach dem bestehenden Recht (Teledienstedatenschutzgesetz) der Einsatz von Cookies, die über eine Sitzung hinaus gültig sind, ohne Einwilligung des Surfers rechtswidrig ist, sollten Internetseiten-Betreiber die Notwendigkeit des Einsatzes entsprechender Instrumente überdenken.

Die entsprechenden Vorschriften inklusive der neuen Datenschutzrichtlinie befinden sich im Intranet des StGB NRW unter Fachinformation und Service, Datenverarbeitung und Internet, Gesetze, Datenschutz bzw. Teledienste-Telekommunikation.

Az.: IV/3 805-00

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