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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 86/2012 vom 29.11.2011
Neue EU-Schwellenwerte ab 2012 für öffentliche Vergaben
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat die kommunalen Spitzenverbände darüber informiert, dass es im Bereich des Vergaberechts ab dem 01. Januar 2012 neue EU-Schwellenwerte geben wird.
Die EU-Kommission hat am 30. September 2011 ein schriftliches Verfahren zur Anpassung der Schwellenwerte in den EU-Vergaberichtlinien angestoßen. Da die Schwellenwerte im WTO-Vergabeabkommen (GPA) in Sonderziehungsrechten ausgedrückt sind, unterliegen sie den Fluktuationen des Devisenmarktes. Dem tragen die EU-Vergaberichtlinien Rechnung, indem sie regelmäßig alle zwei Jahre eine Anpassung der auf Euro lautenden Richtlinien-Schwellenwerte vorsehen. Aus kommunaler Sicht ist hervorhebenswert, dass die Neuberechnung der EU-Schwellenwerte erstmals zu einer Anhebung der Schwellenwerte führen wird. Insoweit wird in Deutschland der jeweils 1. Abschnitt von VOB/A und VOL/A an Bedeutung zunehmen.
Die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen sind nachstehend aufgeführt:
- Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Obersten oder Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 130 000 Euro (bisher: 125 000 Euro).
- Für alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200 000 Euro (bisher: 193 000 Euro).
- Für Bauaufträge: 5 Millionen Euro (bisher: 4,845 Millionen Euro)
- Sektorenverordnung (SektVO):
- Bauaufträge: 5 Millionen Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 400 000 Euro (bisher: 387 000 Euro)
Wichtiger Hinweis: Unabhängig von den vorgeschlagenen Änderungen der Schwellenwerte zum 01. Januar 2012 ist in Deutschland zunächst die Anpassung der Vergabeverordnung (VgV) abzuwarten.
Grund ist, dass die aktuellen EU-Schwellenwerte in der Vergabeverordnung die „strengeren“ Regelungen darstellen. Mit Blick auf die kommunale Vergabepraxis bedeutet dies, dass bei Vergabeverfahren bis zum Inkrafttreten der geänderten Vergabeverordnung die aktuell gültigen Schwellenwerte (vgl. oben die Zahlen in Klammern) zugrunde zu legen sind. Das BMWi hat mitgeteilt, dass die geänderte Vergabeverordnung voraussichtlich im März 2012 in Kraft treten wird.
Für den Bereich der Sektorenverordnung (SektVO) werden hingegen die aktualisierten EU-Schwellenwerte bereits zum 01. Januar 2012 wirksam werden. Grund ist, dass die Sektorenverordnung — anders als die Vergabeverordnung — eine dynamische Verweisung auf die jeweils geltende EU-Rechtslage beinhaltet (s. § 1 Abs. 2 SektVO). Dies bedeutet, dass es keiner weiteren Änderung der SektVO bedarf. Sobald die EU-Änderungsverordnung zur Anpassung der EU-Schwellenwerte in Kraft getreten ist, wird die Geschäftsstelle abschließend informieren.
Az.: II/1 608-08