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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 227/2012 vom 22.03.2012
Neue EU-Schwellenwerte in Kraft
Nachdem der Bundesrat bereits am 10.02.2012 der Erhöhung der EU-Schwellenwerte in der Vergabeverordnung (VgV) zugestimmt hatte, ist die beschlossene Änderung nunmehr im Bundesgesetzblatt vom 21.03.2012 (BGBl. Teil I Nr. 14, 488) veröffentlicht worden. Damit tritt die neue Vergabeverordnung am 22.03.2012 in Kraft. Danach betragen die EU-Schwellenwerte ab dem vorgenannten Datum:
- Für Bauaufträge: 5 Mio. Euro
- Für Verträge über Lieferungen und Leistungen: 200 000 Euro
- Für Sektorenauftraggeber bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen:
400 000 Euro - Für Aufträge Oberster oder Oberer Bundesbehörden: 130 000 Euro.
Az.: II gr-ko