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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 224/2015 vom 18.03.2015
Neue Fachanwaltschaft für Vergaberecht
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat am 16.03.2015 eine neue Fachanwaltschaft beschlossen. Künftig wird es neben den bereits bestehenden 21 Fachanwaltsbezeichnungen, in denen der Erwerb eines Fachanwaltstitels möglich ist, auch Fachanwälte für Vergaberecht geben. Mit neuen Fachanwaltschaften will die Kammer auf eine gestiegene Nachfrage nach rechtlicher Beratung in den entsprechenden Fachgebieten reagieren. Der Beschluss muss zu seiner Wirksamkeit noch vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geprüft werden. Erfolgt keine Beanstandung, tritt er drei Monate nach seiner Veröffentlichung in den Mitteilungen der Bundesrechtsanwaltskammer in Kraft.
Az.: II/1 608-00