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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 4/2018 vom 08.01.2018
Neue Fahrtkostenpauschale bei Integrationskursen
Zum 01.01.2018 hat es eine Änderung des Fahrtkostenzuschusses für Teilnehmer/innen an den Integrationskursen gegeben. Die bisher über das Kostenvergütungsverfahren erfolgte Abrechnung der Fahrtkosten (Spitzabrechnung) wird abgelöst durch die Einführung einer neuen Fahrtkostenpauschale. Das bisherige Verfahren sowie das sog. „Kooperationsmodell“, die bislang Gegenstand der Übergangsregelung des „§ 22 Abs. 1 Integrationskursverordnung waren, endeten zum 31.12.2017.
Damit ändert sich zum einen die Höhe der Fahrtkostenzuschüsse. Zum anderen werden viele Kursteilnehmer aufgrund der Umstellung auf das neue Verfahren erstmals einen Fahrtkostenbescheid bzw. einen geänderten Bescheid benötigen. Alle wichtigen Hinweise können dem Trägerrundschreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entnommen werden. Dieses können die Mitglieder im Intranet unter Fachinfo und Service, Fachgebiete, Recht, Personal, Organisation, Integration, Integrations- und Sprachkurse abrufen. Dort ist ebenfalls die aktuell die vom Bundesinnenministerium erstellte Übersicht der Ansprechpartner des Bundes für Integrationsmaßnahmen abrufbar.
Az.: 16.0.9-001