Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 491/2024 vom 02.07.2024

Neue Förderhöchstbeträge des KfW-Programms Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude

Beim Förderprodukt „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommune (499)“ werden die Förderhöchstbeträge für Anträge ab dem 01.08.2024 gesenkt. Nun werden klimafreundliche Nichtwohngebäude künftig mit höchstens 1.500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt mit maximal 7,5 Millionen Euro gefördert. Klimafreundliche Nichtwohngebäude mit Qualitätssigel Nachhaltiges Gebäude (QNG) werden mit bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 10 Millionen Euro, gefördert.

Weiter Details finden Sie unter info.kfw.com.

Az.: 20.2.6-004/001 gr

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