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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 35/1999 vom 05.01.1999
Neue Förderleitlinien der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Das Kuratorium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt hat im September 1998 neue Förderleitlinien verabschiedet. Sie kommen ab 1. Januar 1999 zur Anwendung und lösen die bisherigen Förderleitlinien ab.
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt wurde im Jahr 1990 gegründet. Aufgabe der Stiftung ist es, Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittelständischen Wirtschaft zu fördern. Mit der Aufnahme der Fördertätigkeit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt im Jahr 1991 wurden die bisherigen "Leitlinien für die Förderung durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt" entwickelt und seitdem unverändert angewandt. Im September 1998 hat das Kuratorium nunmehr neue Förderleitlinien verabschiedet. Sie kommen ab 1. Januar 1999 zur Anwendung und lösen die bisherigen Förderleitlinien ab.
Die neuen Förderleitlinien bauen auf dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung auf und nennen in der Präambel die Grundsätze einer Förderung. Förderfähig sind danach Vorhaben, die
- sich klar vom gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik abgrenzen und eine Weiterentwicklung darstellen (Innovation);
- für eine breite Anwendung geeignet sind und sich unter marktwirtschaftlichen Konditionen zeitnah umsetzen lassen (Modellcharakter);
- neue, ergänzende Umweltentlastungspotentiale erschließen (Umweltentlastung).
Die Leitlinien gliedern sich in 12 Förderbereiche. Diese sind:
- Förderbereich 1: Umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren und Produkte,
- Förderbereich 2: Energietechnik,
- Förderbereich 3: Architektur und Bauwesen,
- Förderbereich 4: Kreislaufführung und Emissisonsminderung,
- Förderbereich 5: Angewandte Umweltforschung,
- Förderbereich 6: Umweltgerechte Landnutzung,
- Förderbereich 7: Stipendienprogramm,
- Förderbereich 8: Umweltmanagement in mittelständischen Unternehmen,
- Förderbereich 9: Umweltkommunikation in der mittelständischen Wirtschaft,
- Förderbereich 10: Umweltinformationsvermittlung,
- Förderbereich 11: Umweltbildung,
- Förderbereich 12: Umwelt und Kulturgüter.
Die Förderleitlinien sowie weitere Informationen sind erhältlich bei der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, Postfach 17 05, 49007 Osnabrück, Tel.: 0541/9633-0, Telefax: 0541/9633-190.
Aktuelle Informationen über Förderschwerpunkte und weitere Aktivitäten der Deutschen Bundesstiftung Umwelt können darüber hinaus auch über das Internet unter der Adresse: www.dbu.de abgerufen werden.
Az.: II/2