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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 91/2019 vom 04.02.2019
Förderprogramm des Bundes zur Steigerung der Energieeffizienz
Das BMWi hat zum 1. Januar die Förderprogramme für die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbarer Wärme in privaten und öffentlichen Unternehmen vereinfacht. Das neue Programm ist offen für alle Branchen und Technologien und bietet den Unternehmen die Wahl zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Teilschulderlass.
Mit dem neuen Förderprogramm werden bisher sechs Förderprogramme in zwei Richtlinien mit mehreren Modulen gebündelt. Die Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft - Kredit und Zuschuss“ startet am 01.01.2019 mit Fördersätzen bis zu 55 Prozent für kleine Unternehmen.
Das Förderprogramm ermöglicht sowohl die Anschaffung von erneuerbaren Energieanlagen, wie Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen zur Erzeugung von Prozesswärme als auch die Anschaffung neuer verbesserter Energiemanagementsysteme mit neuer Messtechnik zur Optimierung des Energieverbrauchs. Weiterhin wird die Anschaffung von Querschnittstechnologien gefördert. Hier wird beispielsweise die Anschaffung von neuen Luftkühlungssystemen, Anlagen zur Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung gefördert.
Die Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft - Wettbewerb“ soll das ehemalige Programm „STEP Up!“ ersetzen. Ziel ist hier die Förderung von Maßnahmen zur energiebezogenen Optimierung von Produktionsanlagen und Produktionsprozessen. Die Konditionen und der Starttermin dieser Richtlinie werden im Frühjahr 2019 bekanntgegeben.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen gibt es auf der Website www.deutschland-machts-effizient.de .
Az.: 28.6.1-002/003 we