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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 183/2016 vom 09.02.2016
Neue Förderrichtlinie "Energieberatung und Energieeffizienz"
Die neue Förderrichtlinie „Energieberatung und Energieeffizienz - Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen" ist zum 01. Januar 2016 in Kraft getreten. Mit der Richtlinie werden folgende Fördermaßnahmen gemäß dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) mit Zuschüssen für Kommunen unterstützt:
- Beratung zu kommunalen Energieeffizienz-Netzwerken (Fortführung der bestehenden Richtlinie vom Januar 2015)
- Energieberatung für Kommunen (kommunale und soziale Gebäude), Förderung der Energieberatung für ein energetisches Sanierungskonzept von Nichtwohngebäuden oder für einen Neubau von Nichtwohngebäuden mit einem Zuschuss von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
- Energieeffizienz in der Abwasserbehandlung, Förderung von Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen mit einem Zuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben.
Mit der Förderung soll insbesondere die energetische Erneuerung der veralteten Bausubstanz kommunaler Gebäude und Abwasseranlagen beschleunigt werden. Zugleich dient sie der Unterstützung der energieeffizienten Errichtung neuer Gebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen.
Die Richtlinie ist am 31.12.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Für ihre Durchführung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Die Richtlinie steht StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliedsbereich des Internetangebots des StGB NRW unter > Fachinfo und Service > Fachgebiete > Umwelt, Abfall und Abwasser > Klimaschutz zum Download zur Verfügung.
Az.: 23.1.7