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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 373/2024 vom 26.06.2024
Neue Förderrichtlinien im Förderbereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Das Fachreferat „Gewalt gegen Frauen“ des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Geschäftsstelle darüber informiert, dass die nachfolgend genannten Förderrichtlinien in Kraft getreten sind:
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kooperationen zur anonymen Spurensicherung nach Gewalt an Frauen und Mädchen vom 24. April 2024
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beratung und Unterstützung für von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt bedrohter oder betroffener geflüchteter Frauen in Nordrhein-Westfalen vom 6. Mai 2024 (Förderprogramm need-help.nrw)
Beide v.g. Richtlinien sind am 6. Juni 2024 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (Ausgabe 2024 Nr. 19) veröffentlicht worden und demnach gemäß der Regelung in Nr. 8 der jeweiligen Richtlinie jeweils am 7. Juni 2024 in Kraft getreten.
Die Richtlinien samt Anlagen können unter den folgenden Links aufgerufen werden:
Az.: 12.0.7-001/002