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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 302/2021 vom 14.05.2021
Neue Gebäudeförderung des Bundes
Zuletzt hatten wir mit Mitteilung Nr. 89 vom 26.01.2021 über die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) informiert, mit der die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vollständig neu aufgestellt und weiterentwickelt worden ist.
Mit der BEG sollen stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien und damit ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor gesetzt werden. Dazu hat das BMWi bestehende Förderprogramme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) zusammengefasst und weiterentwickelt.
Nachdem bereits im Januar 2021 die "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG EM) gestartet ist (siehe Mitteilung Nr. 89 vom 26.01.2021), folgen am 1. Juli 2021 die Bundesförderungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude (BEG WG und BEG NWG).
Im Gegensatz zu der Förderung von Einzelmaßnahmen, sind für die Wohngebäude und Nichtwohngebäude neben Zuschüssen auch Kreditvarianten über die KfW vorhanden. Ab 2023 soll dies jedoch auch für die Einzelmaßnahmen gelten.
Die Förderungen sind sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Kommunen wirtschaftlich attraktiv. Gefördert werden je zu 20 % Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, der Heizungsoptimierung und zu sogar bis zu 45 % für Wärmeerzeuger. Dieser Höchstsatz ist beispielsweise zu erzielen, wenn eine Ölheizung mit einer Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage ausgetauscht wird. Zusätzlich werden bis zu 50 % der Fachplanung und Baubegleitung gefördert.
Seit dem 02.01.2021 können Zuschüsse für die BEG Einzelmaßnahmen bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Ab dem 01.07.2021 kann eine Kreditförderung für die BEG Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) bei der KfW beantragt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der BAFA unter folgendem Link:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
Dort ist auch eine FAQ unter folgendem Link abrufbar:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html
Die Kfw-Bankengruppe stellt die neuen Fördermöglichkeiten der BEG auf ihrer Internetseite unter folgendem Link vor:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/?redirect=621184&kfwnl=Kommune%20Aktuell.11-05-2021.10700
Darüber hinaus bietet die KfW auch Webinare zur neuen Förderung an. Zu diesen Webinaren können Sie sich nach Registrierung (unter Anmelden) auf der Internetseite der KfW (https://www.kfw.de/kfw.de.html ) unter KfW-Partnerportal anmelden.
Az.: 20.2.6-004/001 gr