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StGB NRW-Mitteilung 135/2013 vom 26.02.2013
Neue GEMA-Tarife für Veranstaltungen
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hat den Deutschen Städte- und Gemeindebund über eine kurzfristige Änderung der für Veranstaltungen geltenden Tarife informiert. Die seit dem 01.01.2013 für die Dauer des gesamten Jahres geltende Übergangsregelung sieht vor, dass die für Veranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik geltenden Tarife um fünf Prozent angehoben, ansonsten aber fortgeführt werden. Betroffen von dieser Übergangsregelung sind insbesondere Dorf- und Stadtfeste. Der Tarif für Clubs und Discotheken (M-U III 1c) wird ab dem 01.04.2013 um weitere zehn Prozent erhöht. Die Tarife für anderweitige Musiknutzungen, insbesondere für so genannte Hintergrundmusik, werden zum 01.01.2013 um 2,2 Prozent angehoben.
Die weitergehende Tarifreform, die die GEMA ursprünglich zum 01.04.2013 in Kraft setzen wollte, war auf die vehemente Kritik der betroffenen Musikveranstalter und in der Folge auf wachsenden politischen Widerstand gestoßen […]. Auch die kommunalen Spitzenverbände hatten den neuen Veranstaltungstarif zurückgewiesen und dies mit den nicht sachgerechten Bemessungskriterien begründet, die bei kommunalen Veranstaltungen zu erheblichen Mehrkosten geführt hätten. Die nun in Kraft getretene Übergangsregelung beruht auf einem Gesamtvertrag, den die GEMA kurzfristig mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) abgeschlossen und in ihre Tarife übernommen hat. Unterdessen überprüft die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt die Angemessenheit der geplanten Tarifreform in einem Verfahren, das mehrere Verbände, darunter der BVMV, gegen die GEMA führen. Sobald die Empfehlung der Schiedsstelle vorliegt, die spätestens Mitte 2013 erwartet wird, wollen GEMA und BVMV die Verhandlungen zur Tarifreform wieder aufnehmen.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat bereits mehrere Verhandlungsrunden mit der GEMA geführt, um die zunächst geplante Tarifreform gesamtvertraglich zugunsten kommunaler Veranstaltungen zu korrigieren. Vor dem Hintergrund des wachsenden politischen Drucks auf die GEMA und des anhängigen Schiedsverfahrens ruhen diese Verhandlungen derzeit. Die kommunalen Spitzenverbände werden aber über die Fortsetzung dieser Verhandlungen entscheiden, sobald der Einigungsvorschlag der Schiedsstelle vorliegt. Aufgrund eines allgemeinen Gesamtvertrags, den die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände im Jahr 2008 mit der GEMA abgeschlossen hat, erhalten die (mittelbaren) Mitgliedskommunen schon jetzt zwanzig Prozent Gesamtvertragsnachlass auf die jeweils geltenden GEMA-Tarife. (Quelle: DStGB Aktuell 0113)
Az.: IV/2 320-12