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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 292/2015 vom 09.04.2015
Neue kommunale Förderangebote der KfW
Das bestehende bundesverbilligte KfW-Förderangebot zur energetischen Sanierung von kommunalen und sozialen Nichtwohngebäuden wird deutlich verbessert und um eine Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude ergänzt.
Kommunen, die beim Neubau auf Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz setzen, können ab Oktober 2015 eine besonders günstige Finanzierung nutzen: Mit dem KfW-Programm „IKK - Energieeffizient Bauen und Sanieren" wird der Neubau oder der Ersterwerb von kommunalen und sozialen Nichtwohngebäuden mit den KfW-Effizienzhausstandards 55 oder 70 mit zinsgünstigen Darlehen gefördert. Bei Erreichen des KfW-Effizienzhausstandards 55 wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss in Höhe von 5,0 Prozent des Zusagebetrages (maximal 50 Euro pro m² Nettogrundfläche) gewährt.
Zur Erhöhung des Anreizes für die energetische Gebäudesanierung werden ab Oktober folgende Verbesserungen eingeführt. Es werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert. Die Kredithöchstbeträge pro m² Nettogrundfläche entfallen. Die Begrenzung der Förderung auf Gebäude mit Fertigstellung bis zum 01. Januar 1995 entfällt. Damit sind künftig Maßnahmen an allen kommunalen und sozialen Nichtwohngebäuden förderfähig. Bei der Sanierung werden die Standards von derzeit fünf auf die drei Stufen KfW-Effizienzhaus 70, KfW-Effizienzhaus 100 und KfW-Effizienzhaus Denkmal reduziert.
Bisher werden bereits Sanierungen auf einen KfW-Effizienzhausstandard mit Tilgungszuschüssen belohnt. Ab Oktober gibt es auch für die Durchführung energetischer Einzelmaßnahmen einen Tilgungszuschuss von 5,0 Prozent (max. 50 Euro pro m² Nettogrundfläche).
Das ab dem 01. Oktober 2015 gültige Merkblatt und die neuen Formulare finden Sie ab 30. April 2015 unter www.kfw.de/218. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der KfW Kommunalfinanzierung gern unter der kostenlosen Rufnummer 0800-5399008 oder per E-Mail an kommune@kfw.de zur Verfügung.
Az.: II gr-ko