Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 584/2016 vom 08.07.2016

Neue Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums

Zum 01.07.2016 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Fördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative erweitert. Die Kommunalrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative) wurde entsprechend angepasst.

Seit Sommer 2008 fördert das BMUB auf Basis der Kommunalrichtlinie Klimaschutzprojekte in Kommunen. Das Interesse an der Kommunalrichtlinie ist groß: Seit 2008 wurden knapp 9.000 Projekte in rund 3.000 Städten und Gemeinden gefördert. Nunmehr wurde die Förderung zum 01.07.2016 ausgeweitet. Die Erweiterung bietet neue Handlungsmöglichkeiten. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Punkte:

  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus können erstmalig Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen beantragen.
  • Kommunale Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung sind jetzt für alle investiven Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt.
  • Green-IT: neue Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Rechenzentren
  • Förderung für den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas
  • Zuschüsse für projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen bei allen investiven Maßnahmen.

Anträge im Rahmen der erweiterten Kommunalrichtlinie können ab dem 01.07.2016 bis zum 30.09.2016 eingereicht werden. Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten sowie die erweiterte Kommunalrichtlinie finden sich im Internet unter www.klimaschutz.de (Rubrik: Meldungen).

Az.: 23.1.7-001

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