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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 579/2018 vom 24.10.2018
Neue Kommunalrichtlinie Klimaschutz des Bundesumweltministeriums
Mit der neuen Kommunalrichtlinie baut das Bundesumweltministerium ab dem 1. Januar 2019 die Förderung des kommunalen Klimaschutzes weiter aus. Damit werden für kommunale Akteurinnen und Akteure zusätzliche Fördermöglichkeiten geschaffen, vor allem in den Bereichen Mobilität, Abfall, Abwasser und Trinkwasserversorgung. Zudem werden neue Akzente im Energie- und Umweltmanagement gesetzt.
Am 1. Januar 2019 tritt die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ des BMU in Kraft. Neu ist, dass Betriebe ab 25 Prozent kommunaler Beteiligung jetzt antragsberechtigt sind, Klimaschutzkonzept und Personalstelle zusammen beantragt werden können und investive Klimaschutzmaßnahmen in vielen weiteren kommunalen Aufgabenfeldern gefördert werden. Dazu gehören neue Fahrradwege, eine intelligente Verkehrssteuerung, emissionsarme Vergärungsanlagen, Sammelplätze für Grünabfälle sowie Energieeffizienzmaßnahmen in Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen.
Finanzschwache Kommunen, Bildungsträger und Sportvereine werden in ihrem Engagement für den Klimaschutz nach wie vor besonders unterstützt. Finanzschwache Kommunen können für viele Förderschwerpunkte erhöhte Förderquoten beantragen: von der Einführung von Energiemanagementsystemen bis hin zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.
Anträge im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie können ab dem 1. Januar bis zum 31. März und vom 1. Juli bis zum 30. September 2019 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Energiesparmodelle gemäß Ziffer 2.4 der Richtlinie sowie Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement gemäß Ziffer 2.7 der Richtlinie können ganzjährig beantragt werden. Die Richtlinie ist bis zum Ende des Jahres 2022 gültig.
Fragen zur Kommunalrichtlinie und anderen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) beantwortet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) telefonisch unter 030 39001-170 und unter skkk@klimaschutz.de. Das SK:KK ist im Auftrag des BMU tätig.
Darüber hinaus hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) die Kommunal Agentur NRW im Rahmen der Beauftragung der PlattformKlima.NRW beauftragt, die Kommunen bei der Inanspruchnahme der Kommunalrichtlinie kostenlos zu unterstützen.
Mit der Kommunalrichtlinie im Rahmen der NKI fördert das BMU seit 2008 Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen – und das sehr erfolgreich. Rund 12.500 Projekte in mehr als 3.000 Städten, Gemeinden und Landkreisen haben bis Ende 2017 von der Förderung profitiert. Ziel der Richtlinie ist es, Akteurinnen und Akteure des kommunalen Umfelds dabei zu unterstützen, mithilfe von Klimaschutzmaßnahmen ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Fördergelder in Höhe von rund 560 Millionen Euro haben bundesweit zusätzliche Investitionen in den Klimaschutz in Höhe von 908 Millionen Euro ausgelöst.
Die Kommunalrichtlinie steht den StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internetangebot des Verbandes (Mitgliederbereich) unter Rubrik Fachinformationen/Fachgebiete/Umwelt Abfall-und-Abwasser/ Klimaschutz zum Download zur Verfügung.
Az.: 23.1.9-003/002 gr