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StGB NRW-Mitteilung 477/1997 vom 20.09.1997
Neue Kulturprogramme der Europäischen Union
In Anlehnung an das noch nicht formell verabschiedete EU-Förderprogramm RAPHAEL hat die EU-Kommission für den Zeitraum 1997/98 insgesamt 5 Pilotprojekte für gemeinschaftliche Fördermaßnahmen im Bereich Erhaltung und Erschließung des beweglichen und unbeweglichen Kulturerbes veröffentlicht. Im EU-Haushalt 1997 stehen hierfür ca. 10 Mio. ECU zur Verfügung. Die Förderbedingungen und Antragsverfahren sind im EG-Amtsblatt vom 18.07.1997 (Nr. C 219/1) ausgeschrieben und sehen folgende Förderbereiche vor:
- Maßnahmen und Initiativen zur Verbreitung einer europäischen Dimension zur Erhaltung und Kenntnisvertiefung des europäischen Kulturerbes;
- Vorschläge für die Bildung/Entwicklung themenbezogener Kooperationsnetzwerke zwischen europäischen Museen;
- Weiterbildung und Mobilität von Fachleuten im Bereich Erhaltung des europäischen Kulturerbes;
- Kooperationsvorschläge für die Untersuchung, den Erhalt und die Erschließung der Fassadendekorationen in Europa;
- Kooperationsvorschläge für die Untersuchung, den Erhalt und die Erschließung des vorindustriellen europäischen Kulturerbes.
Die Ausschreibungsbedingungen und Antragsformulare sind bei der zuständigen Dienststelle der EU-Kommission in Brüssel und den Vertretungen der Europäischen Kommission in den Mitgliedsstaaten erhältlich; Frist zur Einreichung von Förderanträgen ist der 18. Oktober 1997.
Az.: II/1 409