Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 717/2005 vom 22.09.2005

Neue Mustersatzungen für den Abwasserbereich

Am 11. Mai 2005 ist das neue Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten (GV NRW 2005, S. 463 ff). Die Geschäftsstelle hat deshalb die Muster-Satzungen für den Abwasserbereich unter Berücksichtigung der neuen Regelungen im geänderten Landeswassergesetz NRW überarbeitet. Die Muster-Satzungen sind mit dem Innenministerium des Landes NRW und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der Abwasserberatung NRW abgestimmt worden.

Vor diesem Hintergrund sind im Intranet des StGB NRW abrufbar gestellt:

1. Das Muster einer Abwasserbeseitigungssatzung (Entwässerungssatzung) 2005 –
Stand: 25. August 2005.

2. Die Muster-Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) 2005 – Stand: 25. August 2005.

3. Die Muster-Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen, Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse 2005 –
Stand: 16. August 2005.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Muster-Satzungen lediglich Bausteine für die örtlichen Satzungen enthalten. Eine Anpassung der Muster-Satzungen an die konkreten Verhältnisse in der jeweiligen Stadt/Gemeinde ist unverzichtbar.

Abschließend sei angemerkt, dass die Erarbeitung einer Muster-Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung nach § 92 Abs. 1 Satz 9 LWG zunächst zurückgestellt worden ist, weil in den Fachgesprächen mit dem Innenministerium NRW und dem Umweltministerium NRW neue Fragestellungen aufgetreten sind, die einer vertiefenden Erörterung in weiteren Fachgesprächen bedürfen.


Az.: II/2 24-20 qu/g

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