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StGB NRW-Mitteilung 59/2001 vom 20.01.2001
Neue Ordnungsbehördliche Verordnung über das Leichenwesen
Seit 01. Januar 2001 ist die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Leichenwesen vom 03. Dezember 2000 in Kraft getreten (GV. NRW. 2000, S. 756). Die Neufassung der alten Verordnung vom 07. August 1980 war erforderlich, weil sich deren Geltung auf Grund der Regelung des § 32 Abs. 1 Satz 2 OBG nicht über 20 Jahre hinaus erstrecken darf.
An der Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Leichenwesen sind die kommunalen Spitzenverbände aus Nordrhein-Westfalen nicht beteiligt worden. Nach Mitteilung des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen werden kommunale Belange durch die Neufassung der Verordnung nicht berührt.
Mit der Neufassung wird die Geschlechterneutralität hergestellt und das neue Infektionsschutzgesetz berücksichtigt. Eine Änderung hat insbesondere § 12 der Verordnung (Ausgrabung von Leichen) erfahren.
Der Text der neuen Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Leichenwesen kann im Intranet unter Fachinformation und Service/Recht und Verfassung/Ordnungsrecht abgerufen werden, auf das die Kommunalverwaltungen zugreifen können.
Az.: IV/2-873-00