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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 302/2003 vom 07.03.2003
Neue Postagenturverträge
Mit Presseerklärung vom 14.2.2003 hat die Geschäftsstelle die neuen Postverträge, welche die Deutsche Post AG (DP AG) z.Zt. mit Betreibern von Postagenturen aushandelt, scharf kritisiert, da diese eine deutlich geringere Vergütung der Dienstleistungen vorsehen. Werden die Verträge nicht unterschrieben, droht die Kündigung - mit der Folge, daß der Postbetrieb eingestellt werden muß. Leidtragende sind die Bürgerinnen und Bürger, die sich oftmals nach Schließung einer Postfiliale gerade erst an diese neue Form der Postdienstleistung gewöhnt hatten.
Zwischenzeitlich hat die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ein Schreiben an die Mitglieder des Beirates bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation gerichtet und die regide Vorgehensweise der DP AG gegenüber den Agenturnehmern als nicht hinnehmbar bezeichnet. Sie forderte den Beirat auf, einen Kurswechsel einzuleiten. Der Beirat, der formal berechtigt ist, bei der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation Maßnahmen zur Umsetzung der Regulierungsziele und zur Sicherung des Universaldienstes zu beantragen, hat zum Umgang mit den neuen Postagenturverträgen einen Beschluß gefaßt, der mit den Forderungen, die von kommunaler Seite an die DP AG gerichtet werden, übereinstimmt.
So stellt der Beirat fest, daß die Postagenturen eine besondere Bedeutung bei der flächendeckenden Versorgung mit Postdienstleistungen haben und die vertraglichen Regelungen zwischen der DP AG und den Agenturnehmern von daher so auszugestalten sind, daß sie die Erfüllung des Infrastrukturauftrages gemäß den Bestimmungen der Post-Universaldienstleistungsverordnung gewährleisten. Der Beirat beobachte mit großer Sorge die derzeitige Entwicklung im Zusammenhang mit der Vorlage der neuen Vertragsmuster durch die DP AG. Zugleich äußert er die Befürchtung, daß die bereits ausgesprochenen und noch zu erwartenden Kündigungen von Agenturverträgen die Einhaltung der Bestimmungen der Post-Universaldienstleistungsverordnung gefährden.
Der Beirat erwartet von der DP AG, daß die vertraglichen Regelungen im Sinne partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Postagenturnehmern und in Abstimmung mit den relevanten Verträgen zu überarbeiten und auf dieser Grundlage alle bisherigen Postagenturnehmern neue Verträge vorzulegen sind und bittet die Regulierungsbehörde, spätestens ab dem 30. April 2003 von den Möglichkeiten der ihr zustehenden Sanktionsmaßnahmen Gebrauch zu machen. Daneben bittet der Beirat die Regulierungsbehörde, durch geeignete Maßnahmen zu überwachen, daß die DP AG im Falle der Kündigung von Agenturverträgen jederzeit und in vollem Umfang ihrer Verpflichtung gemäß Post-Universaldienstleistungsverordnung nachkommt und Verstöße mit dem gesetzlich vorgesehenen Bußgeld ahndet.
Es bleibt zu hoffen, daß die nun eingeleiteten Maßnahmen im Interesse der berechtigten Versorgungswünsche der Bevölkerung Erfolge zeigen.
Az.: III/2 460 - 08