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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 29/1997 vom 20.01.1997
Neue Rechte für Kommunen im Kölner Raum
Bergheim und Kerpen haben die Einwohnerzahl von 60 000 überschritten und gelten deshalb von 1997 an als "große kreisangehörige Städte". Sie übernehmen die Zuständigkeit für Ausländer-, Gewerbe- und Staatsangehörigkeits-Angelegenheiten, Unterhaltssicherung und Wohnungsbauförderung vom Erftkreis. Mit 25 000 Einwohnern als "mittlere kreisangehörige Stadt" gilt ab 1997 die Gemeinde Overath im Rheinisch-Bergischen Kreis. Overath erhält damit die Zuständigkeit für Baugenehmigungen, Rechnungsprüfung und Wohnungswesen.
Az.: G/2 00-18