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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 18/2006 vom 05.12.2005
Neue Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Die neuen Verteilungsschlüssel für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, die in dem Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes geregelt werden, werden - wie bereits in den Mitteilungen berichtet - rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft gesetzt werden. Mit der Mitteilungsnotiz Nr. 730 v. 10.10.2005 hatten wir über die vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik erstellten Proberechnungen zu den Auswirkungen unterschiedlicher Höchstbeträge auf die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer informiert. Inzwischen hat sich herauskristallisiert, dass es für die alten Bundesländer wohl bei den Höchstbeträgen von 30.000/60.000 Euro bleiben wird.
Der Geschäftsstelle ist nunmehr ein Zeitplan für die Beratung des Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes bekannt geworden. Danach wird der Regierungsentwurf am 16. Dezember 2005 dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundestag wird sich in erster Lesung am 16. Februar 2006 mit dem Gesetzentwurf befassen. Die zweite und dritte Lesung ist für den 10. März 2006 terminiert. Die zweite Beratung im Bundesrat soll am 7. April 2006 stattfinden und die Verkündung des Gesetzes dann Ende April 2006.
Az.: IV/1 921-03