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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 535/2017 vom 07.07.2017
Neue Technische Baubestimmungen für NRW
Am 30.06.2017 ist die neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) als Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr vom 13.06.2017 (VI A 4 — 408) im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen erschienen (MBl. NRW. 2017 S. 660). Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 28.06.2017 in Kraft und am 27.06.2022 außer Kraft.
Danach gelten die durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Bauregelliste A, Bauregelliste B, Liste C (Ausgabe 2015/2), geändert durch Änderungsmitteilung zu den Bauregellisten A und B (Ausgabe 2016/1) sowie Änderungsmitteilung zur Bauregelliste A Teil 1 (Ausgabe 2016/2) bekannt gemachten technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten ebenfalls als Technische Baubestimmungen im Sinne des § 87 der BauO NRW vom 15.12.2017. Die entsprechende Rechtsgrundlage in der neuen BauO NRW ist bereits am 28.06.2017 in Kraft getreten. Das Ministerialblatt ist im Internet unter https://recht.nrw.de/ abrufbar.
Az.: 20.3.1.3-017/002 os