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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 449/2001 vom 05.08.2001
Neue Todesbescheinigung NRW
Das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Geschäftsstelle einen Runderlaß vom 20.06.2001 mit Neufassung der Todesbescheinigung zur Kenntnis übermittelt. Die neue Todesbescheinigung darf ab dem 01.07.2001 und muß ab dem 01.01.2002 verwendet werden; die bisher gültigen Bescheinigungen dürfen noch bis zum 31.12.2001 aufgebraucht werden. Nach Auskunft des Ministeriums wird der Runderlaß in den nächsten Wochen im Ministerialblatt veröffentlicht werden. Folgende Verlage haben die Unterlagen für den Druck bereits erhalten:
Carl Link Verlag/DKV, Kolpingstraße 10, 96317 Kronach
Deutscher Gemeindeverlag GmbH, Postfach 40 02 63, 50832 Köln
Verlag für Standesamtswesen, Postfach 10 15 44, 60015 Frankfurt
WWF Druck + Medien GmbH, Am Eggenkamp 37-39, 48268 Greven
Az.: I/2 106-00