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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 305/2011 vom 21.06.2011
Neue Top-Level-Domain „.Stadtname“ ab 2012
Ab dem kommenden Jahr wird es weltweit im Internet neue Top-Level-Domains (TLD) geben. Während derzeit Internet-Adressen auf Kürzel wie „.de“, „.com“ oder „.eu“ enden, sind dann auch Endungen wie „.Moers“ oder „.RWE“ möglich. Dies hat die die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers ICANN beschlossen. Anders als Kommunen oder Unternehmen können Privatleute jedoch keine Homepage-Endung mit ihrem Namen beantragen. Individuelle Top-Level-Domains können ab dem 12. Januar 2012 beantragt werden. Dafür wird eine Frist von 90 Tagen eingeräumt. Voraussetzung ist die Hinterlegung von 185.000 Dollar - rund 130.200 Euro. Bis zum November 2012 werden die Anmeldungen geprüft. Bis dahin soll auch geklärt werden, wer den Zuschlag erhält, wenn sich mehrere Interessenten um eine TLD beworben haben.
Az.: I/3 086-10