Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 596/2007 vom 29.08.2007

Neue Vertragsbedingungen für den IT-Bereich

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat über die KBSt (Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung) die aktualisierten „Einkaufsbedingungen für die Erstellung von IT-Systemen“ (EVB-IT) veröffentlicht. Neben dem neuen Muster-IT-Systemvertrag gibt es die "EVB-IT Kauf", "EVB-IT Dienstleistung", "EVB-IT Überlassung" Typ A und B, "EVB-Instandhaltung" und "EVB-IT Pflege S". Zudem plant das BMI die Erstellung von Texten für die Planung von IT-Leistungen einschließlich des Feinkozepts ("EVB-IT Planungsvertrag"), die Beschaffung von IT-Komponenten auf kaufvertragsrechtlicher Grundlage ("EVB-IT Systemlieferungsvertrag") sowie einen eigenständigen Systemservicevertrag. Nach Presseberichten hat die WIrtschaft die Zustimmung zu den neuen EVB-IT diesmal verweigert.

Die Bedingungen und Muster sind bei der KBSt elektronisch unter www.kbst.bund.de kostenlos erhältlich.

Az.: I/2 805-01

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search