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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 596/2007 vom 29.08.2007
Neue Vertragsbedingungen für den IT-Bereich
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat über die KBSt (Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung) die aktualisierten „Einkaufsbedingungen für die Erstellung von IT-Systemen“ (EVB-IT) veröffentlicht. Neben dem neuen Muster-IT-Systemvertrag gibt es die "EVB-IT Kauf", "EVB-IT Dienstleistung", "EVB-IT Überlassung" Typ A und B, "EVB-Instandhaltung" und "EVB-IT Pflege S". Zudem plant das BMI die Erstellung von Texten für die Planung von IT-Leistungen einschließlich des Feinkozepts ("EVB-IT Planungsvertrag"), die Beschaffung von IT-Komponenten auf kaufvertragsrechtlicher Grundlage ("EVB-IT Systemlieferungsvertrag") sowie einen eigenständigen Systemservicevertrag. Nach Presseberichten hat die WIrtschaft die Zustimmung zu den neuen EVB-IT diesmal verweigert.
Die Bedingungen und Muster sind bei der KBSt elektronisch unter www.kbst.bund.de kostenlos erhältlich.
Az.: I/2 805-01