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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 88/2017 vom 23.01.2017
Neue Verwaltungsvorschriften zu Wohnraumförderung
Am 19.01.2017 sind die geänderten Fördervorschriften des Landes NRW im Bereich des Wohnungsbaus in Kraft getreten. Betroffen sind die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB), die Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü), die Studierendenwohnheimbestimmungen (SWB) der Einkommensermittlungserlass (EEE), die Richtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest) sowie das Mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm 2014 bis 2017 (WoFP 2014 - 2017).
Das Land hat wie im Jahr 2016 für das aktuelle Förderjahr ein Wohnraumförderungsprogramm mit einem Mittelvolumen von 1,1 Mrd. Euro aufgelegt. Die Fördermöglichkeiten im Wohnungsbau nach den WFB werden etwa um Sinnesgärten, Quartiersplätze und Nahmobilitätsangebote erweitert. Bei der RL Flü werden allerdings die ursprünglich erhöhten Tilgungsnachlässe auf das Niveau der WFB zurückgeführt.
Die nunmehr geltende Fassung der oben genannten Bestimmungen ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/ Wohnungswesen abrufbar.
Az.: 20.4.3-004/002