Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 218/2019 vom 11.04.2019

Richtlinien zur Ermittlung des Wertes von Waldflächen

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat die Richtlinien für die Ermittlung und Prüfung des Verkehrswerts von Waldflächen und für Nebenentschädigungen (Waldwertermittlungsrichtlinien 2000 – WaldR 2000) mit Zustimmung der fachlich berührten Bundesressorts sowie der Bundesländer aktualisiert. Durch die bundesweite Einführung geänderter einheitlicher Alterswertfaktoren sowie eines angepassten Enteignungsentschädigungszinses ist eine partielle Überarbeitung der Richtlinien für die Ermittlung und Prüfung des Verkehrswerts von Waldflächen und für Nebenentschädigungen erforderlich geworden.

Die partiell geänderten Waldwertermittlungsrichtlinien 2000 werden in ihrer Bezeichnung nicht verändert. Die angepassten Waldwertermittlungsrichtlinien 2000 sind für alle Waldwertermittlungen bei Waldgrundstücksbeschaffungen und –veräußerungen des Bundes ab dem Wertermittlungsstichtag 01.04.2019 anzuwenden. Die Anpassung der Richtlinie mit Datum vom 20.03.2019 ist am 28.03.2019 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Sie kann im Internet unter www.bundesanzeiger.de abgerufen werden.

Az.: 26.1-005/004

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