Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 732/2020 vom 10.11.2020

Neue Wohnungsmarktprognose für NRW bis zum Jahr 2040

Am 05.11.2020 hat Bauministerin Ina Scharrenbach die Wohnungsmarktprognose bis zum Jahr 2040 vorgelegt. Das „Wohnungsmarktgutachten über den quantitativen und qualitativen Wohnungsneubaubedarf in Nordrhein-Westfalen bis 2040“ liefert Angaben über die möglichen Entwicklungsszenarien im Wohnungsmarkt. Danach werden in den Jahren 2018 bis 2025 im Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen rund 51.200 Wohnungen jährlich benötigt. Im Zeitraum bis 2040 wird der Bedarf dann abflachen. In Summe werden bis 2040 jährlich rund 46.000 neue Wohneinheiten in unserem Bundesland benötigt.

2019 war ein Rekordjahr für ein Mehr an Wohnungen in Nordrhein-Westfalen: 45.970 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden standen mehr als im Vorjahr zur Verfügung. Damit steigt die Anzahl der Wohnungen Nordrhein-Westfalen auf 9.060.333 Einheiten. Und der Wohnungsbau wird auf hohem Niveau bleiben: Über 57.000 Baugenehmigungen wurden im Jahr 2019 erteilt. Das ist eine der Grundvoraussetzungen für die Verbreiterung des Angebotes und damit eine nachhaltige Preisentwicklung sowohl am Mietwohnungs- als auch am Eigentumsmarkt.

Hinter dem Gesamtbild für Nordrhein-Westfalen verbergen sich wachsende und schrumpfende Landesteile. Damit einher geht, dass sich der ermittelte notwendige Neubaubedarf in den verschiedenen Landesteilen unterschiedlich zusammensetzt. In Großstädten und ihrem Umland beruht der ausgewiesene Neubaubedarf tendenziell auf einer weiterhin dynamischen Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung. In Wachstumsregionen wird davon ausgegangen, dass bestimmte – bisher fehlende oder nicht ausreichend vorhandene – Qualitäten im Rahmen des quantitativ bedingten Neubaubedarfes abgedeckt werden. In ländlichen Schrumpfungsregionen ist der notwendige Neubau hingegen alleinig in der qualitativen Nachfrage begründet. Die qualitative Neubaunachfrage ergibt sich aus dem Umstand, dass das vorhandene Wohnungsangebot nicht (mehr) den Präferenzen der Wohnungssuchenden entspricht.

Für das Jahr 2018 ist für das Land von einer rechnerischen Versorgungslücke von rund 438.700 umfassend barrierereduzierten Wohneinheiten für mobilitätseingeschränkte Seniorenhaushalte (65+) auszugehen. Bis Jahresbeginn 2040 ergibt sich durch die prognostizierte demografische Entwicklung ein zusätzlicher Bedarf an rund 233.600 altersgerechten Wohnungen, im Durchschnitt bedeutet dies eine zusätzliche jährliche Nachfrage von rund 10.600 Wohneinheiten in diesem Segment bis Anfang 2040. Die Herausforderung, altersgerechten Wohnraum bereitzustellen, betrifft grundsätzlich alle Regionen in NRW.

Eine der wichtigsten Herausforderungen besteht auch zukünftig in der Sicherstellung der Bezahlbarkeit von Wohnen für alle Bevölkerungsschichten.

Das Gutachten fördert auch zutage, dass die Kommunen in den letzten beiden Jahren jeweils über eine halbe Milliarde Euro in den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden und damit in die eigene Bodenpolitik investiert haben, deutlich mehr als in den Vorjahren.

Die Wohnungsmarktprognose bis 2040 ist keine exakte Vorhersage des künftigen Wohnungsbaus. Sie zeigt vielmehr, welche Entwicklungen auf Basis der aktuellen Trends in Zukunft erwartet werden können. Daraus können Handlungsbedarfe für die Ausgestaltung der Wohnungspolitik abgeleitet werden.

Das Gutachten wurde von GEWOS Institut für Stadt,-Regional-, und Wohnforschung GmbH Hamburg in der Zeit von Oktober 2019 bis Oktober 2020 erarbeitet. Das Gutachten basiert auf der aktuellen Bevölkerungs­vorausberechnung und Haushaltemodellrechnung von IT.NRW von 2019 und stellt anhand unterschiedlicher Szenarien dar, in welcher Bandbreite Neubau in Nordrhein-Westfalen notwendig wird.

Die Wohnungsmarktprognose kann auf der Internetseite des MHKBG unter folgendem Link heruntergeladen werden:

https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/documents/2020-11/ergebnisbericht_wohnungsneubaubedarf_in_nrw_bis_2040.pdf

 

Az.: 20.4.1.2-001/002 gr

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