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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 520/2017 vom 05.07.2017
Neue Zitierweise beim Baugesetzbuch wegen Hochwasserschutzgesetz II
Das Gesetz zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II) vom 30.06.2017 wurde am 05.07.2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2193) verkündet. Zum Inkrafttreten wird auf Artikel 5 des Hochwasserschutzgesetzes II verwiesen. Das Gesetz enthält in Artikel 2 Änderungen des Baugesetzbuchs. Das BauGB ist daher wie folgt zu zitieren: „Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2193) geändert worden ist.“
Das Inkrafttreten der Änderungen des BauGB ist zweigeteilt (siehe Artikel 5). Artikel 2 Nummer 1 (§ 1 Absatz 6 Nummer 12 BauGB) und Artikel 2 Nummer 3a (§ 9 Absatz 1 Nummer 16 BauGB) treten am Tag nach der Verkündung in Kraft (6. Juli 2017). Die übrigen Änderungen treten sechs Monate nach der Verkündung in Kraft (5. Januar 2018). Das entsprechende Bundesgesetzblatt Nr. 44 kann auf den Internetseiten des Bundesgesetzblattes (https://www.bgbl.de/) eingesehen werden.
Darüber hinaus soll das BauGB noch in dieser Legislaturperiode durch das UVPG-Modernisierungsgesetz geändert werden. Dieses Gesetz wurde am 29.06.2017 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Der Bundesrat, der noch über das Gesetz befinden muss, wird sich am 07.07.2017 mit dem Gesetz befassen.
Az.: 20.1.1.1-004/002 os