Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 519/2017 vom 28.07.2017
Neue Zitierweise beim Baugesetzbuch wegen UVP-Modernisierungsgesetz
Das Baugesetzbuch wurde durch ein weiteres Gesetz erneut geändert. Das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli 2017 (UVP-Modernisierungsgesetz) wurde am 28. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2808) verkündet. Zum Inkrafttreten wird auf Artikel 4 des Gesetzes verwiesen. Das Gesetz enthält in Artikel 2 Änderungen des Baugesetzbuchs.
Die Änderungen des Baugesetzbuchs treten am 29. Juli 2017 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist das Baugesetzbuch ist wie folgt zu zitieren: „Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist.“
Das entsprechende Bundesgesetzblatt Nr. 52 kann auf den Internetseiten des Bundesgesetzblattes (https://www.bgbl.de/ ) eingesehen bzw. zum privaten Gebrauch heruntergeladen werden (kostenloser Bürgerzugang). Über die Regelungen des UVP-Modernisierungsgesetzes wurden die StGB NRW-Mitgliedskommunen mit Schnellbrief Nr. 177/2017 vom 18.07.2017 informiert. Dabei wurden auch die Änderungen des BauGB vorgestellt.
Az.: 20.1.1.1-004/002 gr