Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 723/2017 vom 13.11.2017

Neue Zitierweise des Baugesetzbuchs und Einführungserlass

Die Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuchs vom 03.11.2017 ist am 10.11.2017 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 3634) veröffentlicht worden. Das Baugesetzbuch ist daher künftig wir folgt zu zitieren: „Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634 ).“ 

Das entsprechende Bundesgesetzblatt Nr. 72 kann auf den Internetseiten des Bundesgesetzblattes (www.bgbl.de/) eingesehen bzw. heruntergeladen werden (kostenloser Bürgerzugang). Darüber hinaus soll die Neufassung der Baunutzungsverordnung ebenfalls noch in diesem Jahr verkündet werden. 

Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Muster-Einführungserlass der Fachkommission Städtebau der ARGEBAU mit wertvollen Hinweisen zur Anwendung des neuen Städtebaurechts durch die Städte und Gemeinden aktuell veröffentlicht wurde unter: www.IS-Argebau.de (Öffentlicher Bereich/Mustererlasse/Städtebau). Für StGB NRW-Mitglieder ist der Erlass außerdem im Mitgliederbereich des verbandlichen Internetangebots unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Bauen und Vergabe > Städtebau abrufbar.

Az.: 20.1.1.1-004/002

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